für die Nutzung der SaaS-Plattform Fynspark der Typzee UG (haftungsbeschränkt)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Typzee UG (haftungsbeschränkt), Paul-Bertz-Str. 8, 09120 Chemnitz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 37269 (nachfolgend „Anbieter", „wir" oder „Typzee"), und ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend „Kunde" oder „Sie") über die Nutzung der webbasierten Software-as-a-Service-Plattform „Fynspark" einschließlich aller dazugehörigen Module, Schnittstellen und Dienstleistungen (nachfolgend „Plattform" oder „Dienst").
Fynspark ist eine KI-gestützte SaaS-Lösung zur Erstellung, Verwaltung und Optimierung von Inhalten. Die Plattform nutzt Künstliche Intelligenz und integriert KI-Modelle verschiedener Drittanbieter.
Die Geltung entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn der Anbieter ihrer Einbeziehung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit der Registrierung versichert der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für alle künftigen gleichartigen Verträge, ohne dass der Anbieter in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
Im Sinne dieser AGB bedeuten:
Die Darstellung der Plattform und ihrer Tarife auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
Der Kunde gibt sein Angebot zum Vertragsschluss durch Abschluss des Registrierungsvorgangs und Auswahl eines Tarifs ab. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots seitens des Anbieters zustande, spätestens jedoch durch die erstmalige Bereitstellung des Account-Zugangs.
Bei der Registrierung sind vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Daten unverzüglich im Account zu aktualisieren.
Der Anbieter ist berechtigt, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder eine Verifizierung (z. B. per E-Mail, Telefon, Handelsregisterauszug, USt-IdNr.) zu verlangen.
Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Die AGB können jederzeit unter workspace.fynspark.com sowie im Account des Kunden abgerufen, heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform Fynspark in der jeweils gebuchten Tarifvariante über das Internet zur Nutzung zur Verfügung. Der genaue Funktions- und Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs auf workspace.fynspark.com.
Der Übergabepunkt für die Leistungen ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters bzw. seiner beauftragten Hosting-Dienstleister. Die Datenverbindung zwischen diesem Übergabepunkt und den IT-Systemen des Kunden ist nicht Gegenstand des Vertrages.
Die Plattform wird mit einer angestrebten Verfügbarkeit von durchschnittlich 98,5 % im Jahresmittel betrieben, gemessen am Übergabepunkt nach § 3.2. Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit wird nicht als Beschaffenheit zugesichert. Nicht in die Berechnung einbezogen werden:
Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform fortlaufend weiterzuentwickeln und Funktionen zu ergänzen, zu ändern oder abzukündigen, soweit dies dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters zumutbar ist und der vertraglich geschuldete Hauptzweck nicht beeinträchtigt wird. Wesentliche Änderungen werden mit angemessener Vorlaufzeit (mindestens 30 Tage) angekündigt.
Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer und Dienstleister einzusetzen, insbesondere Hosting-Provider und KI-Modellanbieter (z. B. OpenAI, Anthropic, Google).
Der Anbieter bietet während üblicher Geschäftszeiten an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters) Support per E-Mail an. Die Bearbeitung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Ressourcen; eine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit wird nicht zugesagt. Erweiterte Supportleistungen können in der jeweiligen Tarifbeschreibung gesondert geregelt sein.
Die Plattform integriert KI-Modelle Dritter („KI-Drittanbieter") und nutzt diese zur Erzeugung von Inhalten („KI-Ergebnisse"). Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin:
Der Kunde ist verpflichtet, KI-Ergebnisse vor einer Verwendung mit angemessener Sorgfalt zu prüfen, insbesondere auf erkennbare Fehler, Rechtsverletzungen und Eignung für den beabsichtigten Zweck. Die Verantwortung für die Verwendung der KI-Ergebnisse trägt der Kunde.
Der Anbieter beachtet die für ihn als Anbieter oder Betreiber von KI-Systemen geltenden Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Regelungen und Übergangsfristen. Der Kunde ist für die Einhaltung der ihn nach der KI-Verordnung treffenden Pflichten selbst verantwortlich.
Der Kunde stellt sicher, dass er die Plattform nur in zulässigen Anwendungsbereichen einsetzt. Die Nutzung für Hochrisiko-KI-Anwendungen im Sinne des Art. 6 KI-VO bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Anbieter; ohne eine solche Vereinbarung ist diese Nutzung untersagt.
Der Anbieter behält sich vor, eingegebene Prompts und KI-Ergebnisse zu protokollieren und zu Zwecken der Missbrauchsprävention, Sicherheit, Fehleranalyse und gesetzlich vorgeschriebener Dokumentation auszuwerten. Eine Nutzung von Kundeninhalten zum Training eigener KI-Modelle des Anbieters erfolgt nicht ohne ausdrückliche, gesonderte Einwilligung des Kunden. Davon unberührt bleibt die Auswertung in anonymisierter oder aggregierter Form zu Zwecken der Stabilitäts- und Performance-Optimierung, der Missbrauchs- und Abuse-Erkennung sowie der statistischen Analyse und Weiterentwicklung der Plattform, soweit keine Rückschlüsse auf einzelne Kunden, Nutzer oder identifizierbare Personen möglich sind und die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Der Kunde ist allein verantwortlich für seine Inhalte sowie für sämtliche Aktivitäten, die unter seinem Account erfolgen. Der Kunde versichert, dass er an allen von ihm hochgeladenen oder eingegebenen Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt oder zur Eingabe und Verarbeitung berechtigt ist.
Zugangsdaten (insbesondere Passwörter und API-Schlüssel) sind streng vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
Der Kunde verpflichtet sich, Daten und Inhalte regelmäßig im Rahmen einer ordnungsgemäßen Datensicherung zu sichern, soweit der Anbieter keine vertraglich geschuldete Backup-Leistung erbringt.
Verbotene Nutzung („Acceptable Use Policy")
Die nachfolgenden Regelungen dienen dem Schutz der Plattform und ihrer Nutzer sowie der Einhaltung der für den Betrieb der Plattform geltenden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen. Der Anbieter führt keine allgemeine manuelle Vorabkontrolle der vom Kunden eingegebenen oder erzeugten Inhalte durch. Automatisierte technische Schutzmaßnahmen (z. B. zur Missbrauchs- oder Sicherheitsabwehr) bleiben hiervon unberührt. Dem Kunden und seinen Nutzern ist insbesondere untersagt:
Fair-Use-Policy
Tarife mit unbegrenzter oder pauschaler Nutzung („unlimited", „flat", „inklusive") unterliegen einer Fair-Use-Policy. Maßgeblich sind die zum jeweiligen Tarif veröffentlichten technischen Richtwerte und Nutzungsgrenzen, insbesondere Rate-Limits, API-Kontingente und sonstige in der Leistungsbeschreibung ausgewiesene Grenzwerte. Eine Nutzung gilt als fair, soweit sie sich in deren Rahmen bewegt und keine missbräuchliche Inanspruchnahme der Plattform darstellt.
Eine Übernutzung liegt insbesondere vor, wenn die nach § 5.5.1 maßgeblichen technischen Richtwerte (z. B. Rate-Limits, API-Kontingente, Token- oder Volumengrenzen, Anzahl gleichzeitiger Anfragen, Queue-Last) wiederholt oder erheblich überschritten werden, eine unverhältnismäßige Systemlast erzeugt wird, die Stabilität der Plattform für andere Kunden beeinträchtigt wird oder die Nutzung offensichtlich auf die Umgehung höherwertiger Tarife abzielt.
Im Falle einer Übernutzung ist der Anbieter nach vorheriger Mitteilung berechtigt, die Nutzung zu drosseln oder einzelne Funktionen vorübergehend zu beschränken. Zudem kann der Anbieter dem Kunden den Wechsel in einen geeigneten höheren Tarif anbieten. Bei wiederholter oder erheblicher Übernutzung gelten zusätzlich die Bestimmungen zur Sperrung und Kündigung gemäß § 11.
Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, an der Vertragserfüllung in zumutbarem Umfang mitzuwirken, insbesondere Störungen unverzüglich anzuzeigen, bei der Fehleranalyse zu unterstützen und die im Account hinterlegten Kontaktdaten aktuell zu halten.
Bestimmte Funktionen werden über ein Credit-System abgerechnet. Der konkrete Credit-Verbrauch je Funktion (z. B. je Bild, je Texteinheit, je Modellaufruf) ergibt sich aus der jeweils gültigen Verbrauchsübersicht in der Plattform und kann je nach eingesetztem KI-Modell variieren.
Credits sind ausschließlich zur Nutzung innerhalb der Plattform bestimmt. Sie stellen kein E-Geld im Sinne des ZAG dar und können nicht in Bargeld zurückgetauscht oder auf andere Accounts übertragen werden, soweit sich aus zwingendem Recht nichts anderes ergibt.
Im Rahmen eines Abonnements monatlich gewährte Credits verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern in der Tarifbeschreibung nichts Abweichendes geregelt ist. Separat erworbene Credit-Pakete verfallen 12 Monate nach Erwerb, soweit nicht anders ausgewiesen.
Der Anbieter behält sich vor, den Credit-Verbrauch je Funktion anzupassen, soweit sich die Kosten der eingesetzten KI-Drittanbieter wesentlich ändern. Anpassungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten transparent angekündigt.
Bei Erschöpfung des Credit-Kontingents kann die Nutzung Credit-pflichtiger Funktionen automatisch eingeschränkt werden, bis weitere Credits erworben werden oder der nächste Abrechnungszeitraum beginnt.
Die Vergütung richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Vergütung ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) fällig. Die Zahlung erfolgt über die im Account angebotenen Zahlungsmittel, insbesondere via Stripe (Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, sonstige Zahlarten). Mit Auswahl eines Zahlungsmittels stimmt der Kunde der jeweils zugehörigen Verarbeitung der Zahlungsdaten durch den jeweiligen Zahlungsdienstleister zu.
Im Falle einer Lastschriftrücklastschrift oder erfolglosen Kreditkartenbuchung trägt der Kunde die hierdurch entstandenen Bankgebühren, sofern er die Rückbuchung zu vertreten hat.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40,00 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen nach Mahnung ist der Anbieter berechtigt, den Account vorübergehend zu sperren (§ 11). Der Vergütungsanspruch bleibt während der Sperrzeit unberührt.
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Der Anbieter ist berechtigt, die Preise einmal pro Kalenderjahr mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums anzupassen, soweit dies zur Anpassung an Veränderungen der Gestehungs-, Lizenz-, Personal-, Hosting- oder Modellkosten erforderlich ist. Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 10 % gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Preis steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitsdatum der Preiserhöhung zu, das innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ankündigung in Textform auszuüben ist.
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Plattform ein. Eine Einräumung weitergehender Rechte, insbesondere am Quellcode, erfolgt nicht.
Sämtliche Rechte an der Plattform, ihren Komponenten, dem Quellcode, der Dokumentation, dem Design, den Logos und Marken stehen ausschließlich dem Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern zu.
Kundeninhalte verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter zur Vertragserfüllung das einfache, weltweite, zeitlich auf die Dauer des Vertrages und die anschließenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten beschränkte Recht ein, Kundeninhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, an die eingesetzten KI-Drittanbieter zu übermitteln und zur Erbringung der Leistung anzuzeigen. Eine Nutzung von Kundeninhalten zum Training eigener KI-Modelle des Anbieters erfolgt nicht ohne ausdrückliche, gesonderte Einwilligung des Kunden; im Übrigen gilt § 4.5.
Soweit der Kunde unter Einsatz der Plattform KI-Ergebnisse erzeugt, räumt der Anbieter dem Kunden – soweit ihm möglich und im Verhältnis zu den eingesetzten KI-Drittanbietern zulässig – die an den KI-Ergebnissen bestehenden, übertragbaren Nutzungsrechte zur freien wirtschaftlichen Verwertung ein. Der Anbieter weist darauf hin, dass an rein KI-generierten Inhalten ein urheberrechtlicher Schutz nach gegenwärtiger Rechtslage in Deutschland im Einzelfall fraglich sein kann (§ 2 Abs. 2 UrhG); etwaige Schutzrechte können sich insbesondere an Bearbeitungen oder kreativen Verwendungen ergeben.
Die Plattform enthält Komponenten Dritter, einschließlich Open-Source-Software, deren Lizenzbedingungen einsehbar sind und die der Kunde anerkennt. Eine Auflistung wesentlicher Drittkomponenten kann beim Anbieter angefordert werden.
Der Anbieter darf den Kunden nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform als Referenzkunden unter Verwendung von Firmenname und Logo nennen. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten unter Beachtung der DSGVO, des BDSG und sonstiger anwendbarer datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der AVV ist unter workspace.fynspark.com/avv abrufbar und ergänzt diese AGB.
Der Anbieter setzt Subunternehmer und KI-Drittanbieter ein, deren aktuelle Liste im AVV bzw. in der Plattform einsehbar ist. Der Kunde stimmt dem Einsatz dieser Subunternehmer im Sinne von Art. 28 Abs. 2 DSGVO zu. Bei Wechseln wird der Kunde mit angemessener Vorlaufzeit informiert und erhält ein Widerspruchsrecht aus wichtigem Grund.
Bei Datenübermittlungen in Drittländer (insbesondere USA) stützt sich der Anbieter auf geeignete Garantien gemäß Art. 46 DSGVO, insbesondere EU-Standardvertragsklauseln und – soweit anwendbar – das EU-US Data Privacy Framework. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung sowie der AVV.
Der Kunde ist im Verhältnis zu seinen eigenen betroffenen Personen Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und verantwortet die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitung, einschließlich der Information der betroffenen Personen.
Die Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt geheim zu halten und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden. Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, eigenständig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offenzulegen sind.
Auf den Vertrag finden ergänzend die mietrechtlichen Vorschriften (§§ 535 ff. BGB) Anwendung, soweit es sich um die Bereitstellung der Plattform handelt. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 Var. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.
Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Plattform von der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit nicht nur unerheblich abweicht und die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigt ist. Unerhebliche Abweichungen, kosmetische Mängel und solche, die auf der typischen Funktionsweise von KI-Modellen beruhen (z. B. Halluzinationen, Variabilität der Ergebnisse, fehlende Determiniertheit), stellen keinen Mangel dar.
Der Kunde meldet Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform unter Angabe einer reproduzierbaren Beschreibung. Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist nach Wahl durch Nachbesserung oder Bereitstellung eines mangelfreien Workarounds.
Schadenersatzansprüche wegen Mängeln richten sich nach § 12.
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem gewählten Tarif. Sofern nicht anders vereinbart, läuft das Abonnement zunächst über die im Tarif angegebene Mindestlaufzeit (z. B. 1 Monat oder 12 Monate).
Das Abonnement verlängert sich automatisch um den jeweils gewählten Abrechnungszeitraum, wenn es nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung kann jederzeit über die Self-Service-Funktion im Account oder in Textform erfolgen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei:
Der Anbieter ist berechtigt, den Account oder einzelne Funktionen vorübergehend zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht eines Verstoßes gegen diese AGB, gegen geltendes Recht oder ein erheblicher Sicherheitsvorfall vorliegt. Die Sperrung steht unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit; der Anbieter wird unter mehreren geeigneten Maßnahmen das jeweils mildeste Mittel wählen. Soweit es nach den Umständen, insbesondere bei Gefahr im Verzug oder zur Abwehr eines Sicherheitsrisikos, vertretbar ist, wird der Kunde vor der Sperrung angehört oder zur Stellungnahme aufgefordert. Der Anbieter wird den Kunden – soweit dies rechtlich und sicherheitsbezogen vertretbar ist – über die Sperrung und deren Gründe in Kenntnis setzen. Sobald der Sperrgrund entfallen ist, wird die Sperrung unverzüglich aufgehoben.
Eine dauerhafte Sperrung des Accounts ist nur in Verbindung mit einer berechtigten außerordentlichen Kündigung gemäß § 11.3 zulässig. Sie steht unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit. Im Regelfall geht der dauerhaften Sperrung eine Abmahnung oder eine vorübergehende Sperrung gemäß § 11.4 voraus. Eine sofortige dauerhafte Sperrung ohne vorherige Abmahnung ist nur bei besonders schwerwiegenden Verstößen zulässig, insbesondere bei:
Vor der dauerhaften Sperrung wird der Kunde – soweit es nach den Umständen, insbesondere bei Gefahr im Verzug, vertretbar ist – über die beabsichtigte Maßnahme und deren Gründe informiert und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben. Der Anbieter wird die wesentlichen Gründe der dauerhaften Sperrung in Textform mitteilen, soweit dies rechtlich und sicherheitsbezogen vertretbar ist. Die Bestimmungen zum Datenexport und zur Löschung gemäß § 11.5 bleiben unberührt; der Kunde erhält auch im Falle einer dauerhaften Sperrung die Möglichkeit zum Export seiner Daten innerhalb der dort vorgesehenen Frist, soweit nicht zwingende rechtliche oder sicherheitsbezogene Gründe entgegenstehen.
Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Nutzungsrecht des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, vor Vertragsende einen Datenexport vorzunehmen. Der Anbieter wird Kundeninhalte 30 Tage nach Vertragsende endgültig löschen, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen oder im Einzelfall eine längere Aufbewahrung schriftlich vereinbart ist.
Bereits gezahlte Vergütungen für angefangene Abrechnungszeiträume werden im Falle einer ordentlichen Kündigung nicht anteilig erstattet, soweit gesetzlich zulässig. Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden werden ungenutzte Vorauszahlungen anteilig erstattet.
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung des Anbieters – insbesondere für leicht fahrlässige Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten sowie für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden und reine Vermögensschäden – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Verantwortung für die Verwendung von KI-Ergebnissen liegt beim Kunden. Soweit ein Schaden des Kunden darauf beruht, dass er KI-Ergebnisse ohne die nach § 4.2 gebotene Prüfung verwendet hat, ist dies bei der Bestimmung der Haftung des Anbieters im Rahmen des Mitverschuldens nach § 254 BGB zu seinen Lasten zu berücksichtigen.
Der Anbieter haftet nicht für die Wiederherstellung von Daten, soweit der Kunde nicht eine ordnungsgemäße, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung sichergestellt hat, die geeignet ist, einen Datenverlust mit angemessenem Aufwand zu beheben.
Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Der Kunde stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung) frei, die diese gegenüber dem Anbieter aufgrund einer vom Kunden oder seinen Nutzern zu vertretenden Pflichtverletzung im Zusammenhang mit Inhalten, Eingaben oder Nutzungshandlungen geltend machen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen:
Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unverzüglich informieren und – soweit zulässig – die Verteidigung im Einvernehmen mit dem Kunden führen. Vergleiche und Anerkenntnisse durch den Anbieter bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden, soweit dies dem Anbieter zumutbar ist.
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Cyberangriffe, breitflächige Internet- oder Stromausfälle, Pandemien sowie unvorhersehbare Ausfälle bei wesentlichen Drittanbietern (z. B. Hosting, KI-Modellanbieter). Während der Dauer der höheren Gewalt sind die hiervon betroffenen Pflichten der Parteien suspendiert. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Tage an, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Der Kunde hält die jeweils anwendbaren Sanktions-, Embargo- und Exportkontrollvorschriften ein. Er versichert, dass die Plattform nicht entgegen solchen Vorschriften genutzt wird. Bei einem Verstoß ist der Anbieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit dies aufgrund einer Änderung der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, Marktveränderungen, technischer Anpassungen oder zur Schließung von Regelungslücken erforderlich ist und die Änderung den Kunden nicht unbillig benachteiligt. Änderungen dürfen die wesentlichen Hauptleistungspflichten der Parteien nicht unangemessen verändern und das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht erheblich zu Lasten des Kunden verschieben. Preisanpassungen und Anpassungen des Leistungsumfangs richten sich vorrangig nach den hierzu gesondert getroffenen Regelungen (insbesondere § 3.4 und § 7.7) und bleiben von diesem § 16 unberührt.
Der Anbieter teilt dem Kunden Änderungen mindestens 30 Tage vor deren Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail oder über die Plattform) mit und weist auf das Widerspruchsrecht und dessen Folgen gesondert hin. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die Zustimmungsfiktion gilt nicht für Änderungen, die die Hauptleistungspflichten oder das vertragliche Äquivalenzverhältnis betreffen; solche Änderungen bedürfen einer ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen; dem Anbieter steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung mit einer Frist von 30 Tagen zu.
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Chemnitz.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungen auf andere Rechtsordnungen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Chemnitz. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung oder Veräußerung des Geschäftsbetriebs auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen; dem Kunden steht in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.